Die Strassenbreite gibt an, wie breit der betreffende Strecken-/Strassenabschnitt ist. Lastwagenstrassen im Schweizer Wald müssen, um in der Erschliessungserhebung erfasst zu werden, eine Mindestbreite von 2.50 m aufweisen. Im Rahmen der Försterumfrage des LFI4 wurden zusätzliche Informationen erhoben. Dabei steht nicht die lastwagenbefahrbare Strasse nach LFI mit 10 t Achslast und einer Mindestbreite von 2.50 m im Fokus, sondern die für die Holzabfuhr relevante Strasse mit mindestens 3 m Fahrbahnbreite und genügender Tragfähigkeit für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 26 t.

CodeTextIFN1IFN2IFN3IFN4IFN4bIFN5
-1nessuna indicazionex
12.5 - 2.9 mx
23.0 - 3.4 mx
33.50 m e oltrex

zuletzt berechnet am 19.03.2024 23:25:39