Die Strassenbreite gibt an, wie breit der betreffende Strecken-/Strassenabschnitt ist. Lastwagenstrassen im Schweizer Wald müssen, um in der Erschliessungserhebung erfasst zu werden, eine Mindestbreite von 2.50 m aufweisen. Im Rahmen der Försterumfrage des LFI4 wurden zusätzliche Informationen erhoben. Dabei steht nicht die lastwagenbefahrbare Strasse nach LFI mit 10 t Achslast und einer Mindestbreite von 2.50 m im Fokus, sondern die für die Holzabfuhr relevante Strasse mit mindestens 3 m Fahrbahnbreite und genügender Tragfähigkeit für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 26 t.
| Code | Text | LFI1 | LFI2 | LFI3 | LFI4 | LFI4b | LFI5 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| -1 | keine Angabe | x | x | ||||
| 1 | 2.5 - 2.9 m | x | x | ||||
| 2 | 3.0 - 3.4 m | x | x | ||||
| 3 | 3.50 m und breiter | x | x |
zuletzt berechnet: 07.02.2025 13:20:48