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Inventur
Thema
(3)
i
Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz), inklusive Derbholzstücken in Asthaufen.
Basalfläche
(15)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (BHD-Messstelle) aller lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Synonym für Basalfläche: Grundfläche.
(8)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD. Die Gesamtbasalfläche entspricht der Summe von Basalfläche und Totholzbasalfläche.
(4)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD.
(1)
i
Summe der Stammquerschnittsflächen in 1,3 m Höhe (Messstelle für den Brusthöhendurchmesser BHD) der toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm BHD nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war.
Biomasse
(3)
i
Trockengewicht (Masse) der Stöcke ab 7 cm Durchmesser, d.h. der oberirdischen, verholzten Teile von Bäumen oder Sträuchern unterhalb des Fällschnitts bzw. (bei natürlichem Zerfall) unterhalb der Bruchfläche. Ein Stock hat eine maximale Höhe von 1.3 m, ist er höher, wird er als Dürrständer behandelt. Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten.
(9)
i
Trockengewicht (Masse) des sog. LIS-Totholzes, d.h. des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz; ohne Derbholzstücke in Asthaufen), das keinem Baum oder Strauch mit mindestens 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) zugeordnet werden kann. Ermittelt wird diese Masse mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten.
(9)
i
Trockengewicht (Masse) des stehenden und liegenden Totholzes, ermittelt mithilfe von art- und zersetzungsgradabhängigen Holzdichten aus folgenden Komponenten: 1) Schaftholz, Astderbholz, Astreisig und Wurzeln von stehenden und liegenden toten Bäumen und Sträuchern ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) ohne Schaftbruch, 2) Schaftholz des noch stehenden Stumpfes, Astreisig und Wurzeln von stehenden toten Bäumen und Sträuchern ab 12 cm BHD mit Schaftbruch und 3) LIS-Totholz, d.h. dem liegendem Totholz ab 7 cm Durchmesser (Derbholz; ohne Derbholzstücke in Asthaufen), das keinem Baum oder Strauch ab 12 cm BHD zugeordnet werden kann.
Fläche
(3)
i
Fläche der deutlich erkennbaren Spuren von Holzerntefahrzeugen wie Traktoren, Forwardern und Vollerntern auf dem Waldboden.
(3)
i
Verhältnis der verschiedenen Schadenereignisse (z.B. Wind, Insekten), die zu Schadenflächen geführt haben. Ermittelt wird das Verhältnis anhand derjenigen Schadenflächen, die mindestens 10% der Interpretationsfläche (50 × 50 m) ausmachen und auf denen gemässs den Angaben des lokalen Forstdienstes nur ein Schadenereignis auftrat. Die Zielgrösse erlaubt so Vergleiche zwischen den Inventuren ab dem LFI3.
(115)
i
Gesamtheit aller Flächen, die gemäss Walddefinition des LFI als Wald bezeichnet werden. Die Walddefinition schliesst Gebüschwald mit ein. Die Zielgrösse «Waldfläche» wird auch verwendet für Auswertungen der Gesamtfläche, wenn es um die Unterscheidung von Wald und Nichtwald geht.
(3)
i
Waldfläche, aufgegliedert nach ihren Funktionen (inkl. «keine spezielle Waldfunktion»), wie sie im Rahmen der Forstdienstbefragung ermittelt wird. Ein Waldgebiet kann gleichzeitig mehrere Waldfunktionen erfüllen. Damit kann es zur Waldfläche mehrerer Waldfunktionen beitragen.
Mortalität
(24)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren abgestorben (z.B. durch Windwurf oder Insekten) oder verschwunden sind (z.B. durch Lawinen), aber nicht forstlich genutzt wurden. Die Mortalität ist die Summe von natürlichen Abgängen und verbleibender Mortalität.
(32)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind.
(4)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind mit Angabe des Absterbegrunds.
Nutzung
(32)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren forstlich genutzt wurden.
(32)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind.
(4)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die zwischen zwei Inventuren genutzt wurden, abgestorben oder verschwunden sind mit Angabe des Absterbegrunds.
(6)
i
Holzvolumen der Äste in Rinde mit mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller zwischen zwei Inventuren genutzten und bei der Vorinventur lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(6)
i
Holzvolumen des Schaftes ohne Rinde und ohne Stock sowie der Äste in Rinde von mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller zwischen zwei Inventuren genutzten und bei der Vorinventur lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Derbholznutzung stellt eine Annäherung an die verwertbare Holzmenge dar. Sie kommt der Holznutzung gemäss der Schweizerischen Forststatistik am nächsten.
(6)
i
Holzvolumen des Schaftes ohne Rinde und ohne Stock von mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller zwischen zwei Inventuren genutzten und bei der Vorinventur lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(8)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), die nicht aufgrund einer waldbaulichen Planung, sondern infolge eingetretener Schäden zwischen zwei Inventuren dem Wald entnommen wurden. Das Merkmal wird auf Ebene Probefläche aus der Nutzung der Probebäume und dem Zwangsnutzungsanteil (nach Auskunft der Förster/innen) abgeleitet.
Ökologische Indikatoren
(1)
i
Anzahl Mikrohabitate an stehenden lebenden Bäumen und Sträuchern ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Als Mikrohabitate gelten: Pilzfruchtkörper; Stamm zu mehr als 10% mit Moosen, Flechten oder Efeu bewachsen; Spechtbruthöhle; flache Baumhöhle; breiter Spalt; Rindentasche; frischer Bruch; Dendrotelm; Krebs oder Maserknollen; Stammfusshöhle; tiefe Baumhöhle; Holzkörper frei ab einer Handfläche; gipfeldürr; Harzfluss; Insektenschaden (Stammfuss/Stamm/Schaft); >20% Dürrastanteil.
(1)
i
Anzahl der stehenden lebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), an denen ein Mikrohabitat festgestellt wurde. Da ein Baum gleichzeitig mehrere Mikrohabitate aufweisen kann, kann er zur Stammzahl (stehend-lebend) mehrerer Mikrohabitate beitragen. Als Mikrohabitate gelten: Pilzfruchtkörper; Stamm zu mehr als 10% mit Moosen, Flechten oder Efeu bewachsen; Spechtbruthöhle; flache Baumhöhle; breiter Spalt; Rindentasche; frischer Bruch; Dendrotelm; Krebs oder Maserknollen; Stammfusshöhle; tiefe Baumhöhle; Holzkörper frei ab einer Handfläche; gipfeldürr; Harzfluss; Insektenschaden (Stammfuss/Stamm/Schaft); >20% Dürrastanteil.
Stammzahl
(44)
i
Anzahl Stämme aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Die Gesamtstammzahl ist die Summe von Stammzahl und Totholzstammzahl.
(7)
i
Anzahl Stämme aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war. Die Gesamtstammzahl LFI1 ist die Summe von Stammzahl und Totholzstammzahl LFI1.
(35)
i
Anzahl Stämme der lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
Vorrat / Volumen
(60)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Das Gesamtholzvolumen entspricht der Summe von Vorrat und Totholzvolumen.
(7)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller lebenden und toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden bei den toten Bäumen nur diejenigen aufgenommen, deren Holz noch verwertbar war. Das Gesamtholzvolumen LFI1 entspricht der Summe von Vorrat und Totholzvolumen LFI1.
(16)
i
Holzvolumen des Schaftes ohne Rinde und ohne Stock von mindestens 7 cm Durchmesser (Derbholzgrenze) aller Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), ermittelt mit den Schaftform-Funktionen gemäss Kaufmann (2001). Die Definition der Sortimente erfolgte nach den Handelsgebräuchen Ausgabe 2010.
(9)
i
Schaftholzvolumen der stehenden toten Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), reduziert um das Volumen der abgebrochenen Schaftstücke, sowie das Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz) ohne Derbholzstücke in Asthaufen.
(3)
i
Volumen der Stöcke ab 7 cm Durchmesser, d.h. der oberirdischen, verholzten Teile von Bäumen oder Sträuchern unterhalb des Fällschnitts bzw. (bei natürlichem Zerfall) unterhalb der Bruchfläche. Ein Stock hat eine maximale Höhe von 1.3 m, ist er höher, wird er als Dürrständer behandelt.
(9)
i
Volumen des liegenden Totholzes ab 7 cm Durchmesser (Derbholz) ohne Derbholzstücke in Asthaufen.
(12)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD).
(3)
i
Schaftholzvolumen in Rinde aller toten Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) nach Methode LFI1. Im LFI1 wurden nur diejenigen toten Bäume aufgenommen, bei denen das Holz noch verwertbar war. Zudem wurden auch liegende grüne Bäume zum Totholz gezählt.
(190)
i
Schaftholzvolumen in Rinde der lebenden Bäume und Sträucher (stehende und liegende) ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD). Dieses entspricht international dem «growing stock».
Waldprobeflächen
(10)
i
Anzahl Probeflächen (Plots), die im Rahmen der LFI-Erhebungen aufgenommen wurden (Stichprobengrösse). Die Messungen auf diesen Probeflächen bilden die Grundlage für die statistischen Schätzungen (Hochrechnungen) des LFI über den Schweizer Wald.
Zuwachs
(24)
i
Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der zwischen zwei Inventuren überlebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), das Schaftholzvolumen in Rinde aller eingewachsenen Bäume und Sträucher und die modellierte Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der Abgänge während der halben Inventurperiode minus das Volumen der Mortalität. Der Nettozuwachs entspricht so dem Zuwachs (=Bruttozuwachs) abzüglich des Volumens der Mortalität.
(42)
i
Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der zwischen zwei Inventuren überlebenden Bäume und Sträucher ab 12 cm Brusthöhendurchmesser (BHD), das Schaftholzvolumen in Rinde aller eingewachsenen Bäume und Sträucher und die modellierte Zunahme des Schaftholzvolumens in Rinde der Abgänge während der halben Inventurperiode.
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Klassierung
(3)
i
Eigentumsverhältnis am Wald, charakterisiert mithilfe der zwei Klassen «öffentlich» und «privat». Grundlage: Forstdienstbefragung (MID 365: Eigentum)
(7)
i
Durchmesser des liegenden Totholzes in vier Klassen. Grundlage: Feldaufnahme (MID 459: Durchmesser 1, MID 460: Durchmesser 2)
(3)
i
Etappe der Bestandesentwicklung, definiert durch den dominanten Brusthöhendurchmesser (BHDdom = BHD der 100 stärksten [dicksten] Bäume pro Hektare). Jungwuchs/Dickung: BHDdom <12 cm, Stangenholz: BHDdom 12-30 cm, schwaches Baumholz: BHDdom 31-40 cm, mittleres Baumholz: BHDdom 41-50 cm, starkes Baumholz: BHDdom >50 cm, gemischt: Bäume verschiedener Entwicklungsstufe, keine Entwicklungsstufe vorherrschend oder Gruppen verschiedener Entwicklungsstufen, die kleiner als 5 Aren sind. Grundlage: Feldaufnahme (MID 261: Entwicklungsstufe)
(7)
i
Gebiete in höheren und tieferen Lagen, eingeteilt anhand der Vegetationshöhenstufen in der Systematik der Wegleitung Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS; Frehner et al. 2005). Die Grenze zwischen den Hochlagen und den Tieflagen verläuft auf der Alpennordseite zwischen den Stufen «obermontan» und «untermontan», auf der Alpensüdseite zwischen den Stufen «hochmontan» und «ober-/untermontan». Die Angaben beruhen einerseits auf von Experten bestimmten Vegetationshöhenstufen (zugängliche Waldprobeflächen des LFI4 auf dem 1,4-km-Netz; Arge Frehner et al. 2020) und andererseits auf den für die Periode 1981-2010 modellierten Vegetationshöhenstufen (übrige Probeflächen; Zischg et al. 2021). keine Angabe: oberhalb der von Zischg et al. modellierten Waldgrenze oder allenfalls im Bereich von Seen liegend, die von Zischg et al. relativ grob ausgeschnitten worden sind.
(3)
i
Anteile der am Bestandesaufbau beteiligten Nadel- und Laubbäume, definiert über ihren Basalflächenanteil in vier Klassen: Nadelwald rein: 91–100 % Nadelbäume, Nadelwald gemischt: 51–90 % Nadelbäume, Laubwald gemischt: 11–50 % Nadelbäume und Laubwald rein: 0–10 % Nadelbäume. Grundlage: Feldaufnahme (MID 265: Mischungsgrad)
(3)
i
Vegetationshöhenstufen in der Systematik der Wegleitung Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS; Frehner et al. 2005) in zehn Klassen, wobei die Klassen «hyperinsubrisch», «kollin mit Buche» und «unter-/obermontan» nur auf der Alpensüdseite (S), die Klassen «submontan», «untermontan», «obermontan» nur auf der Alpennordseite (N) und die Klassen «hochmontan», «subalpin» und «obersubalpin» auf beiden Seiten der Alpen vorkommen können. Die Angaben beruhen einerseits auf von Experten bestimmten Vegetationshöhenstufen (zugängliche Waldprobeflächen des LFI4 auf dem 1,4-km-Netz; Arge Frehner et al. 2020) und andererseits auf den für die Periode 1981-2010 modellierten Vegetationshöhenstufen (übrige Probeflächen; Zischg et al. 2021). keine Angabe: oberhalb der von Zischg et al. modellierten Waldgrenze oder allenfalls im Bereich von Seen liegend, die von Zischg et al. relativ grob ausgeschnitten worden sind.
(3)
i
Vegetationshöhenstufen in der Systematik der Wegleitung Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS; Frehner et al. 2005), reduziert auf sechs Klassen. Die Variable stellt eine Vereinfachung der NaiS-Vegetationshöhenstufen in zehn Klassen (NAISHSTKOMB) dar, indem die Klassen «hyperinsubrisch», «kollin» und «kollin mit Buche» zur Klasse «hyperinsubrisch und kollin» und die Stufen «untermontan», «obermontan» und «unter-/obermontan» zur Stufe «unter- und obermontan» zusammengezogen wurden. Die Angaben beruhen einerseits auf von Experten bestimmten Vegetationshöhenstufen (zugängliche Waldprobeflächen des LFI4 auf dem 1,4-km-Netz; Arge Frehner et al. 2020) und andererseits auf den für die Periode 1981-2010 modellierten Vegetationshöhenstufen (übrige Probeflächen; Zischg et al. 2021). keine Angabe: oberhalb der von Zischg et al. modellierten Waldgrenze oder allenfalls im Bereich von Seen liegend, die von Zischg et al. relativ grob ausgeschnitten worden sind.
(3)
i
Artengruppe (Nadelholz, Laubholz) des liegenden Totholzes. Grundlage: Feldaufnahme (MID 907: LIS-Totholz – Laub- oder Nadelholz)
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Region
(3)
i
Gliederung der Schweiz, die im LFI für Schutzwaldanalysen verwendet wird. Die sechs Schutzwaldregionen wurden aus den Wirtschaftsregionen durch Zusammenfassung einzelner Regionen nach naturräumlichen und statistischen Aspekten gebildet.
(3)
i
Gliederung der Schweiz in fünf Regionen (Jura, Mittelland, Voralpen, Alpen und Alpensüdseite) mit relativ einheitlichen Wuchs- und Holzproduktionsbedingungen. Die Produktionsregionen wurden vom Bundesamt für Forstwesen lange vor dem ersten Landesforstinventar (LFI1, 1983-1985) gebildet. Mit einer kleinen Ausnahme am Genfersee folgen die Grenzen der Produktionsregionen noch immer den damaligen Gemeindegrenzen. Im Gegensatz zum LFI verwendet die vom Bundesamt für Statistik geführte Forststatistik als Gliederung nicht die Produktionsregionen, sondern die Forstzonen, deren Grenzverlauf etwas anders ist.
(3)
i
Gliederung der Schweiz mit 14 Regionen (2 Jura-, 3 Mittelland-, 3 Voralpen-, 5 Alpenregionen sowie 1 Region für die Alpensüdseite). Die Wirtschaftsregionen stellen eine Unterteilung der Produktionsregionen nach wirtschaftsgeografischen Gesichtpunkten dar.
(3)
i
Regionale Gliederung mit den Kantonen als Einheit. Dabei werden die beiden Halbkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt aus statistischen Gründen zu einem Kanton zusammengefasst.
(3)
i
Gliederung der Schweiz in sechs Regionen mit ähnlicher Flora und Fauna. Die sechs Regionen entsprechen der Grundeinteilung der Publikation «Die biogeographischen Regionen der Schweiz», die vom BAFU im Jahr 2022 herausgegeben wurde.
(3)
i
Regionale Gliederung mit den Forstkreisen als Einheit. Die Variable basiert auf einer Erhebung bei den kantonalen Forstdiensten im Winter 2022/2023.
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Bezugsfläche
(3)
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Wald, der in den fünf Inventuren LFI1 (1983-1985), LFI2 (1993-1995), LFI3 (2004-2006), LFI4 (2009-2017) und LFI5 (2018-2026) zu weniger als zwei Dritteln mit Sträuchern bedeckt war und zu Fuss aufgesucht werden konnte.
(3)
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Wald, der zu weniger als zwei Dritteln mit Sträuchern bedeckt ist und zu Fuss aufgesucht werden kann.
(3)
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Wald, der sowohl im LFI4 (2009-2017) als auch im LFI5 (2018-2026) zu weniger als zwei Dritteln mit Sträuchern bedeckt war und zu Fuss aufgesucht werden konnte.
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Netz
(3)
i
Unternetze 1, 2, 3, 4 und 5 der Feldaufnahmen auf dem Stichprobennetz mit einer Maschenweite von 1,4 km (Basisnetz).
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